Galen Rechtsanwälte ist eine Kanzlei, die überwiegend im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig ist. Unser Ursprung liegt in der sozial engagierten Strafverteidigung. Wir übernehmen daher auch weiterhin Fälle des allgemeinen Strafrechts.
Strafrecht ist der Seismograph einer Gesellschaft. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Ausschläge gering zu halten und unsere Mandant:innen im rechtsstaatlichen Rahmen vor strafrechtlichen Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu schützen. Wir beraten und verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen bundesweit und in grenzüberschreitenden Fällen. Hierbei arbeiten wir mit einem über Jahre aufgebauten Netzwerk von Kolleg:innen im In- und Ausland zusammen. Darüber hinaus beraten und begleiten wir Zeug:innen als Zeugenbeistand in Strafverfahren und Untersuchungsausschüssen.
Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit ist die Compliance-Beratung. Mit unserer forensischen Erfahrung haben wir die Möglichkeit, frühzeitig strafrechtliche Fragestellungen zu erkennen und Schaden von Unternehmen und Einzelpersonen abzuwenden. Wir übernehmen und begleiten unternehmensinterne Ermittlungen und verteidigen Unternehmen gegen Sanktionen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Außerdem sind wir als Meldestelle für Hinweisgeber:innen für verschiedene Unternehmen, z.B. die Deutsche Bahn AG und KPMG, tätig.
Vor dem Hintergrund langjähriger Erfahrung in der ehrenamtlichen Berufsaufsicht über Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten wir Angehörige der freien Berufe (Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen) in berufsrechtlichen Verfahren und beraten zu berufsrechtlichen Fragestellungen. Rechtsanwältin Dr. von Galen setzt sich seit Jahren für die Verbesserung der Rechtsstellung von Prostituierten ein und vor diesem Hintergrund beraten und vertreten wir zu den Rechtsfragen der Prostitution und sind in die rechtspolitische Entwicklung eingebunden. Durch Veröffentlichungen beteiligen wir uns am akademischen und rechtspolitischen Diskurs.
Zum Arbeitsstrafrecht gehören zahlreiche Bußgeld- und Straftatbestände, die sich verstreut in verschiedenen Gesetzen befinden, wie beispielsweise der Vorwurf illegaler Beschäftigung, die Bußgeld- und Straftatbestände des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes. Zentrale Vorschrift im Strafgesetzbuch ist der Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Hier drohen nicht nur Strafen, sondern auch erhebliche Nachzahlungen. Deshalb ist zu einer frühzeitigen Beratung und ggf. Verteidigung zu raten, wenn sich in diesem Bereich Unregelmäßigkeiten abzeichnen.
Neben den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches umfasst das Bank- und Kapitalmarktstrafrecht vor allem Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), dem Börsengesetz (BörsG), dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Aktiengesetz (AktG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Ermittlungen im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht sind durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gekennzeichnet.
Beratung und Verteidigung im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht erfordern daher eine besondere Expertise, um das notwendige Gegengewicht zu den staatlichen Ermittlungen aufzubauen.
Für die Angehörigen der freien Berufe (z. B. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen) gelten besondere berufsrechtliche Vorschriften. Wir vertreten Freiberufler:innen in berufsrechtlichen Verfahren und beraten sie zu berufsrechtlichen Fragestellungen.
Die klassischen Vermögensdelikte des allgemeinen Strafrechts (Untreue, Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug und Kreditbetrug) sind häufig Gegenstand wirtschaftsstrafrechtlicher Ermittlungen. Die Verteidigung gegen diese Vorwürfe erfordert juristische Expertise und ein Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Bei komplexen Sachverhalten arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen mit anderer Spezialisierung zusammen.
Die Beratung zu Fragen der Compliance im Unternehmen dient der Verhinderung strafrechtlicher Verantwortlichkeit, zivilrechtlicher Haftung und der Vermeidung von Reputationsschäden. Wir beraten auch bei Beschwerden wegen sexueller Übergriffe oder Belästigungen und führen dazu interne Untersuchungen in Unternehmen durch.
Hierbei prüfen wir sowohl strafrechtliche Verstöße als auch Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Mit der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 ist die Relevanz der Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte erheblich gestiegen. Die Einziehung von Vermögenswerten im Strafverfahren kann wirtschaftliche Auswirkungen haben, die schwerwiegender sind als die drohende Strafe. Es ist daher wichtig, die Möglichkeit der Einziehung frühzeitig im Blick zu haben und sich dagegen zu verteidigen.
Wir verteidigen nicht nur Beschuldigte gegen eine Einziehung, sondern vertreten auch Einziehungsbeteiligte. Das sind Dritte, bei denen Taterträge eingezogen werden sollen, ohne dass ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird.
Der Straftatbestand der Geldwäsche wird durch das Geldwäschegesetz (GwG) ergänzt. Darin werden Identifizierungs-, Aufzeichnungs-, Feststellungs- und Mitteilungspflichten für zahlreiche Geschäftsbereiche begründet. Verstöße hiergegen können Ordnungswidrigkeiten darstellen. Geldwäscheverdachtsmeldungen werden häufig von der zuständigen Behörde (FIU) an die Staatsanwaltschaft übermittelt und dort als Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche geführt.
Wir verteidigen Beschuldigte gegen den Vorwurf der Geldwäsche, insbesondere auch im Zusammenhang mit Geldwäscheverdachtsmeldungen, und beraten zu den Pflichten nach dem GwG.
Das Insolvenzstrafrecht umfasst insbesondere die Straftatbestände der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts. In der Unternehmenskrise spielen daneben die Straftatbestände des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Betrugs und der Untreue häufig eine Rolle. Insolvenzen müssen vom Insolvenzgericht an die Staatsanwaltschaft gemeldet werden.
Damit werden zwar häufig Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Insolvenzstraftaten eingeleitet, es besteht aber auch die Chance, mit einer frühen Verteidigung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.
Strafverfolgung macht vor nationalen Grenzen nicht halt. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten weltweit auf der Grundlage zahlreicher bi- und multilateraler Abkommen zusammen. Wir verteidigen Beschuldigte gegen strafrechtliche Maßnahmen – von einfachen Ermittlungshandlungen bis zum Haftbefehl – von deutschen, europäischen und internationalen Behörden.
Wir wenden uns gegen Auslieferungsersuchen und Maßnahmen (z.B. Red Notice) von Interpol. Dabei arbeiten wir mit einem über Jahre aufgebauten Netzwerk von Kolleg:innen im Ausland zusammen.
Die Gewährung von Vorteilen an Amtsträger:innen kann als Bestechung oder Vorteilsgewährung strafbar sein, die Annahme von Vorteilen als Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. Werden Vorteile an Mitarbeiter:innen eines Unternehmens gewährt, kann das als Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verfolgt werden. Hinzu kommen die Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen sowie das damit verbundene kartellrechtliche Bußgeldverfahren. Darüber hinaus sind die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten, etwa die strafbare Werbung oder die Verletzung von Interessen der Verbraucher:innen.
Bei Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Betracht. Neben der Beratung und Verteidigung in diesen Bereichen haben wir auch etwaige außerstrafrechtliche Folgen, wie einen Eintrag in das Wettbewerbsregister, im Blick.
Das Strafrecht der medizinischen Berufe umfasst insbesondere Vorwürfe im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern (fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung), aber auch Vorwürfe des Betrugs, der Untreue und der Korruption beim Umgang mit der Berechnung und Bezahlung medizinischer Leistungen.
Wir beraten und verteidigen Ärzt:innen, Therapeut:innen, Apotheker:innen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller:innen in allen straf- und berufsrechtlichen Fragen.
Auf der Grundlage von Rechtsanwältin Dr. von Galens langjähriger Erfahrung mit den rechtlichen Herausforderungen für Prostituierte und Betreiber:innen von Prostitutionsstätten beraten und vertreten wir in allen verwaltungsrechtlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere bau- und gewerberechtliche Verfahren sowie Fragen des Prostituiertenschutzgesetzes.
Wir beraten Geschädigte von sexuellen Belästigungen und Übergriffen und vertreten sie in allen Stadien eines Strafverfahrens. Insbesondere unterstützen wir sie bei der Erstattung von Strafanzeigen und stehen ihnen als Nebenklagevertreter:innen bei. Bei sexuellen Belästigungen im Arbeitsumfeld beraten wir sie auch zur Durchsetzung möglicher Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung oder der leichtfertigen Steuerverkürzung behalten wir die Verknüpfung zwischen Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren im Auge. Wir beraten und verteidigen in allen Bereichen des Steuerstrafrechts; unsere Tätigkeit schließt die Selbstanzeigeberatung mit ein. In Fragen des allgemeinen Steuerrechts arbeiten wir eng mit Steuerberater:innen zusammen.
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts übernehmen wir sowohl die Verteidigung und Beratung von Individualpersonen und Unternehmen als auch die Vertretung von Geschädigten und die Erstattung von Strafanzeigen. In gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ist es häufig sinnvoll, zu prüfen, ob von der Gegenseite Straftaten begangen wurden.
Die Erstattung einer Strafanzeige kann dazu dienen, Schaden vom eigenen Unternehmen, von Verantwortlichen und Mitarbeitenden abzuwenden und zivilrechtliche Ansprüche effektiv durchzusetzen. Wir beraten über das Für und Wider der Erstattung einer Strafanzeige und vertreten Geschädigte in allen Stadien eines möglichen Strafverfahrens.
Neben den Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs, z. B. der Verunreinigung von Gewässern, Boden und Luft, umfasst das Umweltstrafrecht zahlreiche Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Nebenstrafrechts. Das Umweltstrafrecht ist vor allem durch seine Verwaltungsrechtsakzessorietät gekennzeichnet; die Frage der Strafbarkeit richtet sich auch danach, ob verwaltungsrechtliche Pflichten verletzt wurden. Hier ist besondere Expertise gefordert, da der verwaltungsrechtliche Pflichtenkatalog sich auf mehrere Ebenen bis hin zu EU-Vorschriften erstrecken kann.
Im Umweltstrafrecht kommt der präventiven Beratung besondere Bedeutung zu. Ziel einer solchen Beratung ist es stets, strafrechtliche Risiken rechtzeitig zu identifizieren und mögliche Schäden abzuwenden.
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse weisen zahlreiche Parallelen zu Strafverfahren auf. Die Beweisaufnahme richtet sich grundsätzlich nach den Regeln des Strafprozesses. Bundes- und landesrechtliche Besonderheiten sowie die spezielle Funktion der Verfahren im Kontext der parlamentarischen Regierungskontrolle verleihen dem Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse jedoch ein eigenständiges Gepräge. Neben der Expertise im Strafprozessrecht ist Erfahrung mit politischen Abläufen unverzichtbar.
Wir beraten und begleiten Individualpersonen vor Untersuchungsausschüssen des Bundes und der Länder und beraten betroffene Institutionen. Der häufig drohenden medialen Berichterstattung begegnen wir in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwält:innen des Medien- und Presserechts.
Das Völkerstrafrecht umfasst das Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Vorwürfe nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) können in Deutschland grundsätzlich auch verfolgt werden, wenn es sich um Vorkommnisse im Ausland handelt und kein Bezug zu Deutschland besteht. Insbesondere aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien kam es zu einer Vielzahl von Völkerstrafverfahren in Deutschland.
Dabei stehen nicht nur Personen im Zentrum der Ermittlungen, die vor Ort in einer terroristischen Organisation oder in einem bewaffneten Konflikt involviert gewesen sein sollen, sondern auch Amtsträger:innen ausländischer Regierungen. Wir beraten und vertreten Individualpersonen und Organisationen in diesem Bereich.
Mit Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, Meldestellen für Hinweisgeber zu implementieren. Für bestimmte Unternehmen besteht diese Pflicht auch unabhängig von der Größe des Unternehmens (z.B. Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Börsenträger). Größere Unternehmen (ab 1000 Arbeitnehmer:innen) müssen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zusätzlich ein Beschwerdeverfahren für menschenrechtliche und umweltbezogene Probleme einrichten. Betroffenen Personen ist die Möglichkeit zu geben, sich auf vertraulichem Weg an das Unternehmen zu wenden, um auf Missstände, Gesetzesverstöße oder Risiken hinzuweisen (sog. Whistleblowing).
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Hinweisgebermanagement und sind seit Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes als ausgelagerte interne Meldestelle für Unternehmen verschiedenster Branchen tätig. Whistleblowing sehen wir auch als Instrument der Kriminalprävention – die frühe Erkennung von Problemfeldern kann eine unternehmensinterne Klärung ohne Einbeziehung staatlicher Stellen ermöglichen. Zusätzlich beraten wir Unternehmen zu ihren Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und überprüfen wir bestehende Compliance-Systeme auf erforderliche Anpassungen.
Dr. Margarete Gräfin von Galen
Kilian Schaefer
Luisa Spiller
Maximilian Frischmuth
Margarete von Galen ist in Köln geboren.
Seit 1983 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. 2004 wurde sie an der Humboldt Universität zu Berlin promoviert. Seit 1998 ist sie Fachanwältin für Strafrecht.
Sie war und ist Mitglied in verschiedenen Ausschüssen:
• 2012 bis 2021 Mitglied der Expertengruppe zur Beratung der EU-Kommission in Fragen der EU-Strafrechtspolitik
• 2008 bis 2020 Mitglied und Europabeauftragte des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
• 2015 bis 2024 Mitglied des Ausschusses Corporate Social Responsibility und Compliance (DAV)
• Seit 2012 Mitglied und seit 2024 Vorsitzende des Ausschusses Europarecht der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sie war und ist mit Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben in Deutschland und auf EU Ebene befasst und nimmt als Sachverständige an Anhörungen des Deutschen Bundestages, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments teil.
Seit 2021 ist sie Mitglied im Aufsichtsrat der European Lawyers in Lesvos gGmbH, die kostenlose Rechtshilfe für Geflüchtete und Asylsuchende in Griechenland und Polen leistet.
Von 2014 bis 2023 war sie Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
Von 2018 bis 2020 war sie Vizepräsidentin des Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE). Im Jahr 2021 war sie Präsidentin des CCBE.
Von 1999 bis 2011 war sie im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin und von 2004 bis 2009 deren Präsidentin.
Von 2000 bis 2004 war sie Geschäftsführerin des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen.
Von 2012 bis 2016 vertrat sie die Rechtsanwaltskammer Berlin im Richterwahlausschuss des Landes Berlin.
Veröffentlichungen:
Sie ist Mitherausgeberin der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) und im Beirat der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH).
Im Kommentar „Rechtshilferecht in Strafsachen“ (2020 bei Nomos) kommentiert sie Paragrafen der sonstigen Rechtshilfe und die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Im Kommentar „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (2022 bei Nomos) bearbeitet sie zusammen mit Rechtsanwalt Schaefer die §§ 30 ff. und 130 OWiG.
Sie ist Herausgeberin und Mitautorin des Kommentars zum Prostituiertenschutzgesetz (2024 bei C.H.Beck).
Auf dem Gebiet des Strafrechts, Strafprozessrechts, des anwaltlichen Berufsrechts und zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit hat sie Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen veröffentlicht und auf diesen Gebieten hält sei auch Vorträge.
Mitgliedschaften:
Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V., Deutscher Anwaltverein (DAV), Republikanischer Anwälte und Anwältinnen Verein, European Criminal Bar Association (ECBA)
Kilian Schaefer ist in Nürnberg geboren.
Er studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Paris.
Von 2008 bis 2010 absolvierte er sein Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen bei der Steuerberaterkammer, in einer ausschließlich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwaltskanzlei sowie an der Deutschen Botschaft in Sarajevo (Bosnien und Herzegowina).
Seit 2010 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei tätig.
Seit 2017 ist er Partner bei Galen Rechtsanwälte.
Im Nomos Kommentar „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (2. Auflage 2022) bearbeitet er zusammen mit Rechtsanwältin Dr. von Galen u. a. die §§ 30 ff. und 130 OWiG.
Kilian Schaefer ist Fachanwalt für Strafrecht, Referent für Strafrecht an der Freien Universität Berlin und Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V.
Luisa Spiller ist in Berlin geboren.
Von 2010 bis 2016 studierte sie Rechtswissenschaften in Potsdam und Paris-Nanterre und erwarb hierbei auch einen französischen Masterabschluss (Maîtrise) im internationalen und europäischen Recht. Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens arbeitete sie in der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2017 bis 2019 in Berlin am Kammergericht. Zu ihren Stationen gehörten eine internationale Wirtschaftskanzlei, ein Berliner Anwalt für Straf- und Migrationsrecht sowie ein Europareferat im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Nach ihrem zweiten Staatsexamen 2019 arbeitete sie zunächst im öffentlichen Recht als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer mittelständischen Kanzlei. Im Anschluss studierte sie Kriminologie in Schottland und erwarb 2021 den Masterabschluss Msc Criminology and Criminal Justice (University of Edinburgh).
Seit 2021 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitet seitdem im Team von Rechtsanwältin Dr. von Galen und Rechtsanwalt Schaefer.
Mitgliedschaften: Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V., Deutscher Anwaltsverein (DAV), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
Maximilian Frischmuth ist in Dortmund geboren.
Von 2014 bis 2020 studierte er als Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Rechtswissenschaften in Berlin und London.
Bereits nach seinem ersten Staatsexamen war er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Galen Rechtsanwälte tätig.
Sein Rechtsreferendariat absolvierte er von 2021 bis 2023 im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Zu seinen Stationen gehörten die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Neuruppin zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität, die Justizvollzugsanstalt Tegel und verschiedene Strafverteidiger in Berlin.
Seit 2023 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet seitdem im Team von Rechtsanwältin Dr. von Galen und Rechtsanwalt Schaefer.
Mitgliedschaften:
Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V., Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
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