Bank- und Kapitalmarktstrafrecht

Neben den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches umfasst das Bank- und Kapitalmarktstrafrecht vor allem Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), dem Börsengesetz (BörsG), dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Aktiengesetz (AktG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Ermittlungen im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht sind durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gekennzeichnet.

Beratung und Verteidigung im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht erfordern daher eine besondere Expertise, um das notwendige Gegengewicht zu den staatlichen Ermittlungen aufzubauen.

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