Das Insolvenzstrafrecht umfasst insbesondere die Straftatbestände der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts. In der Unternehmenskrise spielen daneben die Straftatbestände des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Betrugs und der Untreue häufig eine Rolle. Insolvenzen müssen vom Insolvenzgericht an die Staatsanwaltschaft gemeldet werden.
Damit werden zwar häufig Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Insolvenzstraftaten eingeleitet, es besteht aber auch die Chance, mit einer frühen Verteidigung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.
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