Dr. Margarete Gräfin von Galen
Fachanwältin für Strafrecht

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 - Galen Rechtsanwälte Berlin | Strafrecht & Compliance

Auszeichnungen

  • Values Award 2022 verliehen von Women in the Legal World (WLW), Madrid
  • Maria-Otto-Preis 2022 des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Berlin
  • Honorary Bencher (Ehrenmitglied des Vorstands) der Honourable Society of the Middle Temple, London, seit 2022

Margarete von Galen ist in Köln geboren.

Seit 1983 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. 2004 wurde sie an der Humboldt Universität zu Berlin promoviert. Seit 1998 ist sie Fachanwältin für Strafrecht.

Sie war und ist Mitglied in verschiedenen Ausschüssen:

• 2012 bis 2021 Mitglied der Expertengruppe zur Beratung der EU-Kommission in Fragen der EU-Strafrechtspolitik

• 2008 bis 2020 Mitglied und Europabeauftragte des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

• 2015 bis 2024 Mitglied des Ausschusses Corporate Social Responsibility und Compliance (DAV)

• Seit 2012 Mitglied und seit 2024 Vorsitzende des Ausschusses Europarecht der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sie war und ist mit Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben in Deutschland und auf EU Ebene befasst und nimmt als Sachverständige an Anhörungen des Deutschen Bundestages, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments teil.

Seit 2021 ist sie Mitglied im Aufsichtsrat der European Lawyers in Lesvos gGmbH, die kostenlose Rechtshilfe für Geflüchtete und Asylsuchende in Griechenland und Polen leistet. 

Von 2014 bis 2023 war sie Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Von 2018 bis 2020 war sie Vizepräsidentin des Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE). Im Jahr 2021 war sie Präsidentin des CCBE. 

Von 1999 bis 2011 war sie im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin und von 2004 bis 2009 deren Präsidentin.

Von 2000 bis 2004 war sie Geschäftsführerin des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen.

Von 2012 bis 2016 vertrat sie die Rechtsanwaltskammer Berlin im Richterwahlausschuss des Landes Berlin.

Veröffentlichungen:

Sie ist Mitherausgeberin der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) und im Beirat der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH).

Im Kommentar „Rechtshilferecht in Strafsachen“ (2020 bei Nomos) kommentiert sie Paragrafen der sonstigen Rechtshilfe und die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Im Kommentar „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (2022 bei Nomos) bearbeitet sie zusammen mit Rechtsanwalt Schaefer die §§ 30 ff. und 130 OWiG.

Sie ist Herausgeberin und Mitautorin des Kommentars zum Prostituiertenschutzgesetz (2024 bei C.H.Beck).

Auf dem Gebiet des Strafrechts, Strafprozessrechts, des anwaltlichen Berufsrechts und zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit hat sie Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen veröffentlicht und auf diesen Gebieten hält sei auch Vorträge.

Mitgliedschaften:

Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V., Deutscher Anwaltverein (DAV), Republikanischer Anwälte und Anwältinnen Verein, European Criminal Bar Association (ECBA)