Rechtsanwälte für Untersuchungsausschüsse – Beistand im parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse weisen zahlreiche Parallelen zu Strafverfahren auf. Die Beweisaufnahme richtet sich grundsätzlich nach den Regeln des Strafprozesses. Bundes- und landesrechtliche Besonderheiten sowie die spezielle Funktion der Verfahren im Kontext der parlamentarischen Regierungskontrolle verleihen dem Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse jedoch ein eigenständiges Gepräge. Neben der Expertise im Strafprozessrecht ist Erfahrung mit politischen Abläufen unverzichtbar.

Wir beraten und begleiten Individualpersonen vor Untersuchungsausschüssen des Bundes und der Länder und beraten betroffene Institutionen. Der häufig drohenden medialen Berichterstattung begegnen wir in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwält:innen des Medien- und Presserechts.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

info@galen.de

Telefon +49 30 310182–0
Telefax +49 30 310182–20