Das Strafrecht der medizinischen Berufe umfasst insbesondere Vorwürfe im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern (fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung), aber auch Vorwürfe des Betrugs, der Untreue und der Korruption beim Umgang mit der Berechnung und Bezahlung medizinischer Leistungen.
Wir beraten und verteidigen Ärzt:innen, Therapeut:innen, Apotheker:innen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller:innen in allen straf- und berufsrechtlichen Fragen.
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