Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Galen Rechtsanwälte beraten und verteidigen neben dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht auch im allgemeinen Strafrecht. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten in Berlin und bundesweit in allen Verfahrensstadien: Von der ersten polizeilichen Anhörung bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und der Einlegung von Rechtsmitteln.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt im allgemeinen Strafrecht liegt bei den klassischen Vermögensdelikten des Betrugs und der Untreue. Daneben beraten und verteidigen wir auch in sämtlichen anderen Bereichen des allgemeinen Strafrechts.
Praxisrelevante Delikte im allgemeinen Strafrecht
In der Praxis sind die folgenden Delikte besonders häufig:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113 ff. StGB)
- Haus- und Landfriedensbruch (§§ 123 ff. StGB)
- Falschaussage und Meineid (§§ 153 ff. StGB)
- Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§§ 177 ff. StGB)
- Beleidigung und üble Nachrede (§§ 185 ff. StGB)
- Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 ff. StGB)
- Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung (§§ 211, 212, 222 StGB)
- Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
- Nachstellung (§ 238 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB)
- Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242, 246 StGB)
- Raub und Erpressung (§§ 249 ff. StGB)
- Begünstigung und Hehlerei (§ 257, § 259 StGB)
- Betrug und Untreue (§§ 263 ff., 266 StGB)
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
- Unerlaubtes Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Brandstiftung (§§ 306 ff. StGB)
- Verkehrsdelikte (§§ 315b ff. StGB)
- Vorteilsnahme und Bestechlichkeit (§§ 331 ff. StGB)
- Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
Vertretung von Geschädigten bei sexuellen Übergriffen und Belästigungen
Ein weiterer Schwerpunkt von uns ist die Vertretung von Geschädigten in Verfahren wegen Sexualstraftaten.
Nach sexuellen Belästigungen und Übergriffen sehen sich Betroffene oft einer doppelten Belastung ausgesetzt: dem traumatischen Erlebnis selbst und den Anforderungen eines Strafverfahrens. Die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand kann in dieser Situation einen großen Unterschied machen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten Geschädigte von sexuellen Übergriffen und Belästigungen verständnisvoll und konsequent in allen Stadien des Verfahrens.
Insbesondere unterstützen wir sie bei der Erstattung von Strafanzeigen, nehmen Akteneinsicht, stehen ihnen als Nebenklagevertretung bei und prüfen, ob ein Adhäsionsverfahren sinnvoll ist. Die Nebenklage ermöglicht Geschädigten, eigene Rechte im Verfahren wahrzunehmen, den Prozessverlauf mitzugestalten und so ihre eigenen Interessen im Strafverfahren einzubringen. Das Adhäsionsverfahren bietet die Möglichkeit, Ansprüche auf Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen.
Bei sexuellen Belästigungen im Arbeitsumfeld beraten wir zudem über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
FAQs – Häufig gestellte Fragen zum allgemeinen Strafrecht
Beschuldigte werden zumeist durch die Übersendung eines Anhörungsbogens, eine Vorladung, oder durch Maßnahmen wie eine Durchsuchung auf Ermittlungen aufmerksam. Über eine Verteidigerin oder einen Verteidiger lässt sich klären, ob ein Verfahren eingeleitet wurde und in welcher Rolle Sie dort geführt werden.
Eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei verpflichtet Sie nicht zum Erscheinen. Zu einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie erscheinen. In jedem Fall haben Sie aber das Recht, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen! Wir empfehlen, ohne Akteneinsicht keine Angaben zur Sache zu machen und vor jeder Kontaktnahme mit den Strafverfolgungsbehörden anwaltlichen Rat einzuholen. Frühzeitige Beratung kann entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf sein.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Schalten Sie umgehend einen Anwalt ein.
Ein Strafbefehl ist eine vereinfachte Form der strafrechtlichen Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung. Sie erhalten den Strafbefehl in der Regel per Post, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem Hinweis, dass innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann. Das Zustelldatum befindet sich in der Regel auf dem gelben Umschlag, mit dem Ihnen der Strafbefehl zugestellt wurde. Wenn Sie diese 14-Tage-Frist verstreichen lassen, wird der Strafbefehl rechtskräftig, d.h. gegen die verhängte Sanktion, wie z.B. eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder eine Bewährungsstrafe, kann dann grundsätzlich nicht mehr vorgegangen werden, auch wenn Sie die vorgeworfene Tat nicht begangen haben. Es ist daher wichtig, unmittelbar nach Erhalt des Strafbefehls anwaltliche Beratung einzuholen. Wenn Sie die Frist zur Einlegung ohne Verschulden haben verstreichen lassen, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gestellt werden. Wir beraten Strafbefehlsempfänger insbesondere bei der Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl und verteidigen Sie in dem Verfahren nach Einspruch.
Geschädigte bestimmter Straftaten – darunter insbesondere auch bestimmte Sexualdelikte – können sich dem Strafverfahren im Rahmen der Nebenklage anschließen. Ihnen wird so erleichtert, eigene Interessen im Strafverfahren zu verfolgen. Als Nebenklägerin oder Nebenkläger haben Sie die Möglichkeit, aktiv am Verfahren teilzunehmen und das Verfahrensergebnis zu beeinflussen: Die Nebenklage ermöglicht, Beweisanträge zu stellen, Zeugen zu befragen und Erklärungen abzugeben. Die Nebenklägerin oder der Nebenkläger kann sich eines Rechtsbeistands bedienen oder sich durch diesen vertreten lassen.
Wenn Sie davon erfahren, dass gegen Sie möglicherweise ein Ermittlungsverfahren geführt wird, ist es empfehlenswert, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Spätestens bei einer Vorladung, einer Durchsuchung oder wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt kontaktieren. Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht es, strategische Weichen zu stellen und vermeidbare Risiken zu umgehen.
Ja. Unsere Kanzlei ist in Berlin ansässig, vertritt Mandantinnen und Mandanten jedoch bundesweit vor allen Strafgerichten vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.