Das Arbeitsstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Verstößen im Beschäftigungsverhältnis und im Bereich der Lohnkriminalität. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer können gleichermaßen in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geraten – eine frühzeitige rechtliche Begleitung ist hier essenziell.
Wir vertreten Sie bei allen Fragen rund um das Arbeitsstrafrecht: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit (SchwarzArbG), illegale Arbeitnehmerüberlassung sowie Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis.
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