Wir verteidigen und beraten Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Gebiet des gesamten Strafrechts.

Galen Rechtsanwälte ist eine Kanzlei, die überwiegend im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig ist. Unser Ursprung liegt in der sozial engagierten Strafverteidigung. Wir übernehmen daher auch weiterhin Fälle des allgemeinen Strafrechts.

Strafrecht ist der Seismograph einer Gesellschaft. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Ausschläge gering zu halten und unsere Mandant:innen im rechtsstaatlichen Rahmen vor strafrechtlichen Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu schützen. Wir beraten und verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen bundesweit und in grenzüberschreitenden Fällen. Hierbei arbeiten wir mit einem über Jahre aufgebauten Netzwerk von Kolleg:innen im In- und Ausland zusammen. Darüber hinaus beraten und begleiten wir Zeug:innen als Zeugenbeistand in Strafverfahren und Untersuchungsausschüssen.

Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit ist die Compliance-Beratung. Mit unserer forensischen Erfahrung haben wir die Möglichkeit, frühzeitig strafrechtliche Fragestellungen zu erkennen und Schaden von Unternehmen und Einzelpersonen abzuwenden. Wir übernehmen und begleiten unternehmensinterne Ermittlungen und verteidigen Unternehmen gegen Sanktionen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Außerdem sind wir als Meldestelle für Hinweisgeber:innen für verschiedene Unternehmen, z.B. die Deutsche Bahn AG und KPMG, tätig.

Vor dem Hintergrund langjähriger Erfahrung in der ehrenamtlichen Berufsaufsicht über Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten wir Angehörige der freien Berufe (Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen) in berufsrechtlichen Verfahren und beraten zu berufsrechtlichen Fragestellungen. Rechtsanwältin Dr. von Galen setzt sich seit Jahren für die Verbesserung der Rechtsstellung von Prostituierten ein und vor diesem Hintergrund beraten und vertreten wir zu den Rechtsfragen der Prostitution und sind in die rechtspolitische Entwicklung eingebunden. Durch Veröffentlichungen beteiligen wir uns am akademischen und rechtspolitischen Diskurs.

Rechtsgebiete

Wir sind insbesondere in folgenden Rechtsgebieten tätig:

Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die typischerweise im Zusammenhang mit unternehmerischem Handeln begangen werden. Neben den Delikten des Betrugs, der Untreue und der Geldwäsche umfasst das Wirtschaftsstrafrecht auch das Arbeits- und Insolvenzstrafrecht sowie Korruptionsstraftaten. Die Tatvorwürfe sind meist umfangreich und komplex und betreffen häufig auch steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen. Darüber hinaus spielt die Vermögensabschöpfung, die sogenannte „Einziehung“, im Wirtschaftsstrafrecht eine wichtige Rolle.

Die Beratung und Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordern sowohl juristische Expertise als auch ein vertieftes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Wir beraten und verteidigen Unternehmen und Einzelpersonen bundesweit und arbeiten bei Bedarf mit Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen zusammen.

Wir beraten und verteidigen in allen Bereichen des Steuerstrafrechts. Neben der Steuerhinterziehung umfasst das Steuerstrafrecht weitere Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten der Abgabenordnung, z.B. Bannbruch, Wertzeichenfälschung, Steuerhehlerei und leichtfertige Steuerverkürzung. Diese Delikte finden zudem im Zollstrafrecht Anwendung. Bei der Verteidigung behalten wir stets die Verknüpfung zwischen Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren im Auge. In Fragen des allgemeinen Steuerrechts arbeiten wir mit Steuerberater:innen zusammen.

Neben dem Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir Mandant:innen in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts – von Vermögens- über Gewaltdelikte bis hin zu Verkehrsstraftaten. Wir begleiten Beschuldigte in allen Verfahrensstadien – von der ersten polizeilichen Befragung bis zur Revision. Darüber hinaus beraten wir Geschädigte von Straftaten, insbesondere bei sexuellen Belästigungen und Übergriffen, und stehen ihnen als Nebenklagevertreter:innen bei.

Strafverfolgung macht vor nationalen Grenzen nicht halt. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten weltweit auf der Grundlage zahlreicher bi- und multilateraler Abkommen zusammen. Ermittlungsverfahren mit internationalem Bezug können nationales Strafrecht, europäisches Recht und Völkerrecht berühren. Wir verteidigen Beschuldigte gegen strafrechtliche Maßnahmen deutscher, europäischer und internationaler Behörden – von grenzüberschreitenden Ermittlungshandlungen bis zum Haftbefehl sowie gegen Auslieferungsersuchen und Maßnahmen von Interpol (z.B. Red Notices). Darüber hinaus beraten und verteidigen wir in völkerstrafrechtlichen Verfahren und vertreten Mandant:innen vor dem EGMR und dem EuGH. Dabei arbeiten wir mit einem über Jahre aufgebauten Netzwerk von Kolleg:innen im Ausland zusammen.

Manche Grundrechtsverletzungen lassen sich erst klären, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist dann der letzte innerstaatliche Schritt, an strenge Form und kurze Fristen gebunden. Wir prüfen, ob eine Entscheidung Grundrechte verletzt, und begründen die Beschwerde so, dass sie zur Entscheidung angenommen werden kann.

Verfassungsrecht und Strafverfahren denken wir zusammen. Wir kennen die Maßstäbe des Gerichts aus der Praxis und richten die Verteidigung schon im Ausgangsverfahren darauf aus, damit der Weg nach Karlsruhe von Anfang an offen bleibt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet bestimmte Unternehmen, interne Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Größere Unternehmen müssen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zusätzlich ein Beschwerdeverfahren für menschenrechtliche und umweltbezogene Probleme einrichten. Wir sind als ausgelagerte interne Meldestelle für Unternehmen verschiedener Branchen tätig und sehen Whistleblowing als Instrument der Kriminalprävention.

Darüber hinaus beraten wir zu allen Fragen der Compliance im Unternehmen, um strafrechtliche Verstöße und eine zivilrechtliche Haftung zu verhindern und Reputationsschäden zu vermeiden. Wir beraten auch bei Beschwerden wegen sexueller Übergriffe oder Belästigungen und führen dazu interne Untersuchungen in Unternehmen durch. Hierbei prüfen wir sowohl strafrechtliche Verstöße als auch Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet bestimmte Unternehmen, interne Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Größere Unternehmen müssen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zusätzlich ein Beschwerdeverfahren für menschenrechtliche und umweltbezogene Probleme einrichten. Wir sind als ausgelagerte interne Meldestelle für Unternehmen verschiedener Branchen tätig und sehen Whistleblowing als Instrument der Kriminalprävention.

Darüber hinaus beraten wir zu allen Fragen der Compliance im Unternehmen, um strafrechtliche Verstöße und eine zivilrechtliche Haftung zu verhindern und Reputationsschäden zu vermeiden. Wir beraten auch bei Beschwerden wegen sexueller Übergriffe oder Belästigungen und führen dazu interne Untersuchungen in Unternehmen durch. Hierbei prüfen wir sowohl strafrechtliche Verstöße als auch Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Für die Angehörigen der freien Berufe (z. B. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen) gelten besondere berufsrechtliche Vorschriften. Wir vertreten Freiberufler:innen in berufsrechtlichen Verfahren und beraten sie zu berufsrechtlichen Fragestellungen.

Auf der Grundlage von Rechtsanwältin Dr. von Galens langjähriger Erfahrung mit den rechtlichen Herausforderungen für Prostituierte und Betreiber:innen von Prostitutionsstätten beraten und vertreten wir in allen verwaltungsrechtlichen Fragen. Dazu gehören insbesondere bau- und gewerberechtliche Verfahren sowie Fragen des Prostituiertenschutzgesetzes.

Anwält:innen

Unser kompetentes Team: Persönliche Betreuung und juristische Expertise

Dr. Margarete Gräfin von Galen

Fachanwältin für Strafrecht

Auszeichnungen

  • Values Award 2022 verliehen von Women in the Legal World (WLW), Madrid
  • Maria-Otto-Preis 2022 des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Berlin
  • Honorary Bencher (Ehrenmitglied des Vorstands) der Honourable Society of the Middle Temple, London, seit 2022

Margarete von Galen ist in Köln geboren.

Seit 1983 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. 2004 wurde sie an der Humboldt Universität zu Berlin promoviert. Seit 1998 ist sie Fachanwältin für Strafrecht.

Sie war und ist Mitglied in verschiedenen Ausschüssen:

• 2012 bis 2021 Mitglied der Expertengruppe zur Beratung der EU-Kommission in Fragen der EU-Strafrechtspolitik

• 2008 bis 2020 Mitglied und Europabeauftragte des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

• 2015 bis 2024 Mitglied des Ausschusses Corporate Social Responsibility und Compliance (DAV)

• Seit 2012 Mitglied und seit 2024 Vorsitzende des Ausschusses Europarecht der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sie war und ist mit Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben in Deutschland und auf EU Ebene befasst und nimmt als Sachverständige an Anhörungen des Deutschen Bundestages, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments teil.

Seit 2021 ist sie Mitglied im Aufsichtsrat der European Lawyers in Lesvos gGmbH, die kostenlose Rechtshilfe für Geflüchtete und Asylsuchende in Griechenland und Polen leistet. 

Von 2014 bis 2023 war sie Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Von 2018 bis 2020 war sie Vizepräsidentin des Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE). Im Jahr 2021 war sie Präsidentin des CCBE. 

Von 1999 bis 2011 war sie im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin und von 2004 bis 2009 deren Präsidentin.

Von 2000 bis 2004 war sie Geschäftsführerin des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen.

Von 2012 bis 2016 vertrat sie die Rechtsanwaltskammer Berlin im Richterwahlausschuss des Landes Berlin.

Veröffentlichungen:

Sie ist Mitherausgeberin der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) und im Beirat der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH).

Im Kommentar „Rechtshilferecht in Strafsachen“ (2020 bei Nomos) kommentiert sie Paragrafen der sonstigen Rechtshilfe und die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Im Kommentar „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (2022 bei Nomos) bearbeitet sie zusammen mit Rechtsanwalt Schaefer die §§ 30 ff. und 130 OWiG.

Sie ist Herausgeberin und Mitautorin des Kommentars zum Prostituiertenschutzgesetz (2024 bei C.H.Beck).

Auf dem Gebiet des Strafrechts, Strafprozessrechts, des anwaltlichen Berufsrechts und zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit hat sie Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen veröffentlicht und auf diesen Gebieten hält sei auch Vorträge.

Mitgliedschaften:

Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V., Deutscher Anwaltverein (DAV), Republikanischer Anwälte und Anwältinnen Verein, European Criminal Bar Association (ECBA)

Kilian Schaefer

Fachanwalt für Strafrecht

Kilian Schaefer ist in Nürnberg geboren.

Er studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Paris.

Von 2008 bis 2010 absolvierte er sein Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen bei der Steuerberaterkammer, in einer ausschließlich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwaltskanzlei sowie an der Deutschen Botschaft in Sarajevo (Bosnien und Herzegowina).

Seit 2010 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei tätig.

Seit 2017 ist er Partner bei Galen Rechtsanwälte.

Im Nomos Kommentar „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ (2. Auflage 2022) bearbeitet er zusammen mit Rechtsanwältin Dr. von Galen u. a. die §§ 30 ff. und 130 OWiG.
 
Kilian Schaefer ist Fachanwalt für Strafrecht, Referent für Strafrecht an der Freien Universität Berlin und Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V.

Luisa Spiller

Luisa Spiller ist in Berlin geboren.

Von 2010 bis 2016 studierte sie Rechtswissenschaften in Potsdam und Paris-Nanterre und erwarb hierbei auch einen französischen Masterabschluss (Maîtrise) im internationalen und europäischen Recht. Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens arbeitete sie in der Verwaltung des Deutschen Bundestages.

Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2017 bis 2019 in Berlin am Kammergericht. Zu ihren Stationen gehörten eine internationale Wirtschaftskanzlei, ein Berliner Anwalt für Straf- und Migrationsrecht sowie ein Europareferat im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Nach ihrem zweiten Staatsexamen 2019 arbeitete sie zunächst im öffentlichen Recht als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer mittelständischen Kanzlei. Im Anschluss studierte sie Kriminologie in Schottland und erwarb 2021 den Masterabschluss Msc Criminology and Criminal Justice (University of Edinburgh).

Seit 2021 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitet seitdem im Team von Rechtsanwältin Dr. von Galen und Rechtsanwalt Schaefer.

Mitgliedschaften: Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V., Deutscher Anwaltsverein (DAV), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Maximilian Frischmuth

Maximilian Frischmuth ist in Dortmund geboren.

Von 2014 bis 2020 studierte er als Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Rechtswissenschaften in Berlin und London.

Bereits nach seinem ersten Staatsexamen war er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Galen Rechtsanwälte tätig.

Sein Rechtsreferendariat absolvierte er von 2021 bis 2023 im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Zu seinen Stationen gehörten die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Neuruppin zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität, die Justizvollzugsanstalt Tegel und verschiedene Strafverteidiger in Berlin.

Seit 2023 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet seitdem im Team von Rechtsanwältin Dr. von Galen und Rechtsanwalt Schaefer.

Mitgliedschaften: 
Vereinigung Berliner Strafverteidiger:innen e.V., Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)